Tiergestank aus der Nachbarwohnung, Zigarettenqualm, der im Treppenhaus steht oder vom Nachbarbalkon zu Ihnen weht, wenn Ihr Nachbar raucht, ausschweifende Kochorgien mit unangenehmen Gerüchen, die faulig riechende Biotonne oder die Ausdünstungen nahegelegener Industrie- sowie Mastanlagen: Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen oder das Nachbarhaus dicht an Ihrer Grundstücksgrenze steht, sind Sie hin und wieder den Gerüchen Ihrer Mitmenschen ausgesetzt. Einige dieser Düfte sind sicher belastend. Was Sie genau gegen Geruchsbelästigung tun können und wie Ihnen das Luftmessgerät air-Q dabei hilft, schauen wir uns jetzt detailliert an.
Diese Themen behandelt unser Ratgeber:
- Was ist Geruchsbelästigung?
- Welche Arten von Geruchsbelästigung gibt es?
- Gibt es zumutbare Gerüche?
- Welche Gerüche sind unzumutbare Gerüche?
- Welche Stoffe sind für unangenehme Gerüche verantwortlich?
- Ist eine Mietminderung bei Geruchsbelästigung möglich?
- Können die Messergebnisse des air-Q als Beweis vor Gericht oder bei einem Anwalt genutzt werden?
- Wie kann das Luftmessgerät air-Q helfen, gegen Geruchsbelästigung vorzugehen?
Was ist Geruchsbelästigung?
Eine Geruchsbelästigung liegt vor, wenn sich eine Person durch Gerüche beeinträchtigt oder gestört fühlt. Die Ursache der Belästigung kann durch verschiedene Quellen hervorgerufen werden. Das Problem hierbei liegt darin, dass jeder Gerüche anders wahrnimmt und klassifiziert. Während eine Person den Duft als kaum störend einordnet, kann er eine andere Person stark beeinträchtigen und sogar körperliche Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit oder Konzentrationsschwäche auslösen. Im Nachbarrecht wird daher immer der Einzelfall angeschaut. Die individuelle Empfindsamkeit des Betroffenen ist hierbei zweitrangig. Vielmehr werden Faktoren wie die Intensität und die Beschaffenheit des Aromas betrachtet.
Welche Arten von Geruchsbelästigung gibt es?
Von der stinkenden Mülltonne über qualmende Kamine und Zigarettenrauch bis hin zu industriellen Abgasen: Geruchsbelästigung ist vielseitig.
Kochgerüche
Werden Sie durch die Kochgerüche Ihrer Nachbarn erheblich beeinträchtigt, können Sie gegen diese vorgehen. Dabei ist es, laut einem Gerichtsurteil des OLG Köln, unerheblich, ob die Geruchsbelästigung dauerhaft ist oder nur gelegentlich eintritt.
Rauch & Dampf
Beim Kochen mit einer Dunstabzugshaube, die mit Abluft funktioniert, werden die Kochgerüche nach außen transportiert. Das Amtsgericht Meldorf bewertet die Benutzung einer Dunstabzugshaube allerdings in einem Urteil als eine nur unwesentliche Beeinträchtigung. Auf einen Nachbarschaftsstreit verzichten Sie, wenn Sie eine Dunstabzugshaube ohne Abluft verwenden.
Aber auch das Heizen fossiler Brennstoffe wie Kohle, Holz oder Öl kann übelriechenden Rauch und Dampf freisetzen. Insbesondere, wenn Ihr Nachbar häufig den Kamin oder Ofen anschmeißt und unsachgemäß befeuert.
Grillen auf dem Balkon
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss auf die Mitbewohner Rücksicht nehmen. Ob auf dem Balkon oder im Garten gegrillt werden darf, ist normalerweise über die Hausordnung geregelt. Im Falle eines Grillverbots ist es egal, ob Ihr Nachbar mit einem Holzkohle- oder einem Elektrogrill grillt. Bei Nichtbeachtung des Grillverbots auf dem Balkon folgt eine Abmahnung, danach droht eine fristlose Kündigung.
Zigarettenqualm
Wenn Ihr Nachbar viele Zigaretten am Tag raucht oder sich eine Shisha-Bar in Ihrem Mietshaus befindet und demnach die Geruchsbelästigung stark ist, können Sie rauchfreie Zeiten verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit einem Urteil. Aber auch bei einer unwesentlichen Beeinträchtigung können Sie sich als Nichtraucher wehren. Messen Sie den auftretenden Zigarettenrauch und belegen Sie anhand eines Feinstaub- und Gesundheitsgutachtens die drohenden Gesundheitsgefahren durch die aufsteigenden Rauchpartikel.
Industrieabgase & Ausdünstungen von Mastbetriebe
Tiergerüche aus Mastanlagen oder die Industrieabgase können eine erhebliche Belästigung durch üble Gerüche verursachen. Sofern sich diese auf dem Land befinden, müssen Sie jedoch ein höheres Maß an Gestank tolerieren, als wenn Sie in einer städtischen Siedlung wohnen. Dies urteilte zumindest das OVG Münster. Laut der Richter haben Tiergerüche auf dem Land eine andere Tradition als in Städten. Daher liegen die Grenzwerte für Geruchsbelästigungen im ländlichen Raum deutlich über den zumutbaren Geruchsstunden pro Jahr in Städten. Im Vergleich übersteigen diese, abhängig vom Einzelfall, den Vergleichswert um 15 % bis 25 %.
Gibt es zumutbare Gerüche?
Haushaltsübliche Gerüche gelten als zumutbar. Hierzu zählen:
- alltägliche Kochgerüche in Maßen
- Kurzweilige Gerüche, z. B. wenn die Mülltonnen für die Müllentsorgung durch das Treppenhaus geschoben werden
- Zigarettenqualm in Maßen
- Gerüche von anliegenden Gaststätten, Gewerben oder Parkplätzen: Dies gilt allerdings nur, wenn diese bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhanden waren
Welche Gerüche sind unzumutbare Gerüche?
Wird das Nutzen der eigenen Wohnung durch die Geruchsbelästigung jedoch eingeschränkt oder gar unmöglich, handelt es sich um unzumutbare Gerüche. Zu diesen gehören:
- Häufiger und starker Zigarettenqualm
- Dauerhafter Müllgeruch
- Dauerhafter Gestank durch Tierexkremente
- Intensiver Gestank durch Renovierungsarbeiten
- Bautechnisch bedingter Gestank, z. B. wenn die Wohnung gegen das Eindringen von Gerüchen von außen schlechte abgedichtet wurde
Welche Stoffe sind für unangenehme Gerüche verantwortlich?
Für eine Geruchsbelästigung kommt eine Vielzahl an Quellen in Betracht. Viele unangenehme Gerüche können jedoch auf Feinstaub (PM₁ – PM₂,₅ – PM₁₀) und Kohlendioxid (CO₂) zurückgeführt werden. Wenn ihr Nachbar raucht oder seinen Kamin oder Ofen befeuert, steigt bei diesen unvollständigen Verbrennungsprozessen Kohlenmonoxid vermehrt auf. Stickstoffdioxid (NO₂) entsteht bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe, etwa, wenn Ihr Nachbar mit einer Ölheizung heizt oder bei einer nahegelegenen Verbrennungsanlage, die Industrieabgase absondert. Beim Rauchen von E-Shishas werden hingegen vorrangig Flüchtige Organische Verbindungen (VOC) ausgestoßen. Natürlich gibt es weitere Luftbestandteile, die für schlechte Gerüche und eine Geruchsbelästigung sorgen. Unser Luftmessgerät air-Q kann abhängig vom Modell bis zu 14 Messwerte gleichzeitig überwachen.
Ist eine Mietminderung bei Geruchsbelästigung möglich?
Ein unzumutbarer Gestank kann eine Mietminderung rechtfertigen. Damit Sie Ihre Miete aufgrund einer Geruchsbelästigung reduzieren können, muss der unangenehme Geruch intensiv und häufig auftreten. Ist dies der Fall, sind Sie als Mieter in der Beweispflicht. Sie müssen den Sachverhalt unverzüglich dem Vermieter als Mangel melden. Bei Ihnen liegt außerdem die Beweislast, Sie müssen die Geruchsbelästigung protokollieren. Um die Beeinträchtigung und die Häufung der schlechten Gerüche zu belegen, sollten Sie ein Protokoll über immer wiederkehrende Gerüche führen. Diese Arbeit nimmt Ihnen der air-Q ab, er protokolliert die Entwicklung aller Messwerte seiner Sensoren. Anhand der Tabellen und Infografiken erhalten Sie eine verlässliche Darstellung zum zeitlichen Verlauf aller Sensoren sowie Messwerte.
Können die Messergebnisse des air-Q als Beweis vor Gericht oder bei einem Anwalt genutzt werden?
Die Aufzeichnungen des air-Q können in einem Streitfall zu einer möglichen Geruchsbelästigung nur einen ersten Schritt in einem juristischen Prozess darstellen, da selbst erfasste Werte immer nur einen Indizienbeweis darstellen können. In der Regel ist ein spezieller Gutachter notwendig. Bitte lassen Sie sich für Ihren Fall juristisch von einem Anwalt beraten. Die Chancen, einen Gutachter zu bekommen stehen allerdings viel besser mit einem genauen Luftprotokoll, wie es der air-Q liefern kann.
Wie kann das Luftmessgerät air-Q helfen, gegen Geruchsbelästigung vorzugehen?
Die Messergebnisse des air-Q können helfen, gegen unerwünschte und unerlaubte Geruchsbelästigungen vorzugehen. Denn der air-Q protokolliert sehr engmaschig viele unterschiedliche Luftbestandteile. So können Gerüche sowie schädliche Dämpfe durch beispielsweise Zigarettenrauch, Shisha-Bars, stark qualmende Kamine und andere industrielle Abgase leicht erfasst und aufgenommen werden. Anhand dieses Protokolls können Sie die Intensität und die Dauer des Gestanks ermitteln und haben ein stichhaltiges Indiz, mit dem Sie Ihre Chance auf ein vom Gericht beauftragtes Geruchsprotokoll bzw. eines Geruchsgutachtens haben. Mit diesem wird dann geprüft, ob die Emissionen zulässig sind oder ob Maßnahmen gegen die unangenehmen Gerüche notwendig sind.