NO₂-Grenzwerte: Was gilt am Arbeitsplatz?
Der EU-Grenzwert liegt bei 40 µg im Jahresmittel, während der sogenannte Arbeitsplatzgrenzwert bei 950 µg pro m³ festgelegt ist. Speziell im Hinblick auf die Luftqualität am Arbeitsplatz gibt es jedoch unzählige Missverständnisse, die erklärt werden müssen. Grundlegend ist der sogenannte MAK-Wert (kurz für: maximale Arbeitsplatzkonzentration), der eine wissenschaftliche Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist. Er entspricht auch dem Arbeitsplatzgrenzwert für NO₂ (AGW), der nach der Gefahrstoffverordnung festgeschrieben wurde.
Dieser AGW gilt für die Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie, bei denen aufgrund der spezifischen Bedingungen vor Ort erhöhte NO₂-Werte (mehr zum Messwert Stickstoffdioxid) zu erwarten sind. Und: Die empfohlene maximale Arbeitsplatzkonzentration geht vom gesunden Erwachsenen aus.
Der AGW geht von einer dauerhaften, mittleren Belastung (Exposition) mit Stickstoffdioxid von je acht Stunden an fünf Tagen pro Woche aus. Dabei beschreibt der Wert jene Konzentration, bei der weder mit akuten noch mit chronischen Schädigungen zu rechnen ist. Für Stickstoffdioxid liegt der Arbeitsplatzgrenzwert bei 950 µg/m³.
Lediglich vier Mal pro Schicht und für eine Dauer von 15 Minuten darf es hier zu einer 8-fachen Überschreitung kommen. Geduldet werden diese hohen Grenzwerte aber nur, weil die Menschen regelmäßig auf Ihre Gesundheit hin untersucht werden, dieser Belastung maximal 40 Stunden pro Woche ausgesetzt sind und – insbesondere –einer kontinuierlichen medizinischen Kontrolle unterliegen.
Abseits dieser besonders geregelten Arbeitsplätze wurden keine speziellen Grenzwerte für NO₂ festgelegt. Im Allgemeinen gilt natürlich, dass die Luft in Arbeitsräumen gesundheitlich unbedenklich und in ausreichender Menge vorhanden sein soll. Dies entspricht in der Regel der Außenluftqualität. Wer also zum Beispiel in einem Büro oder von zu Hause aus arbeitet, für den gelten bisher jene Grenzwerte, die vom Umweltbundesamt auch für die Außenluft definiert wurden. Auch die WHO empfiehlt 40 µg/m³ als Leitwert für die Innenraumluft.
Allerdings hat der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) Ende 2018 überarbeitete Richtwerte für die Stickstoffdioxidkonzentration für Privat- wie für Arbeitsräume veröffentlicht. In einem Messzeitraum von einer Stunde gilt demnach der Vorsorgewert (Kurzzeitrichtwert I) von 80 µg/m³ im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes. Ab einer Konzentration von 250 µg/m³ ist der Gefahrenwert (Kurzzeitrichtwert II) relevant, wonach die Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit belastet wird.
Die geltenden Grenzwerte für Außenluft
Seit dem 1. Januar 2010 gelten die von der Europäischen Union ausgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte für die Außenluft. Hierbei wird zwischen drei Werten unterschieden: dem Jahresmittelwert, dem Stundenwert und der Alarmschwelle.
Der gesetzliche Immissionswert wurde im Jahresmittel auf 40 µg/m³ festgelegt, um dadurch die Gesundheit der Menschen zu schützen. Dieser von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ermittelte Wert berücksichtigt insbesondere empfindliche Personengruppen wie Kinder, Senioren, Schwangere und durch z.B. Asthma und Allergien vorbelastete Menschen, die dem Schadstoff Stickstoffdioxid rund um die Uhr ausgesetzt sein.
Daneben existiert seit 2001 ein spezieller Jahresgrenzwert von 30 µg/m³ für den Schutz der Vegetation. Für einen Messzeitraum von einer Stunde gilt eine maximale Konzentration für Stickstoffdioxid von 200 µg/m³. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit darf dieser höchstens 18 Mal in einem Kalenderjahr überschritten werden.
Darüber hinaus wurde eine Alarmschwelle von 400 µg/m³ für Stickstoffdioxid festgelegt. Wenn dieser als Mittelwert einer Stunde an drei aufeinanderfolgenden Stunden gemessen wird, müssen umgehend staatliche Maßnahmen eingeleitet werden.
(Bild: unsplash/ Patryk Gauza)