Aufgrund der aktuellen Situation sollte die Luftqualität in Räumen, in denen viele Menschen zugleich arbeiten (Luftqualität in Klassenzimmern oder Meetingräumen) gerade jetzt besonders beobachtet werden. Daneben kann die Luftqualität aber auch die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen. Schnell kann so eine leistungsmindernde oder gar krankmachende Atmosphäre entstehen. Besonders wichtig ist gesunde Luft auch da, wo wichtige Entscheidungen getroffen werden. Deshalb haben wir bei einem speziellen Kunden von uns, einem Gericht, die Luftqualität innerhalb einer Woche verfolgt und geprüft.
Die Untersuchung hatte folgende Ziele:
- Luftqualität und Schadstoffe wie Feinstaub, Stickstoffdioxid, Kohlendioxid, Chemikalien / VOCs und Aerosole über eine Woche erfassen, dokumentieren und auswerten,
- Prüfung, ob die aktuellen Vorkehrungen in Hinblick auf die Corona-Prävention korrekt und ausreichend umgesetzt sind,
- Vorschläge für die Verbesserung der Luftqualität ableiten
Allgemeiner Versuchsaufbau zur Luftqualitätsmessung
Es wurden insgesamt drei air-Qs in verschiedenen Räumen installiert – in einem Mitarbeiterbüro, in welchem bis zu vier Mitarbeiter gleichzeitig arbeiten, sowie in einem kleinen und einem großen Gerichtssaal, in denen jeweils während der Woche auch Verhandlungen durchgeführt wurden.
In den Gerichtssälen waren bereits großdimensionierte Luftreiniger installiert. Was diese während den Verhandlungen in Hinblick auf Belastung mit Aerosolen und VOCs brachten und ob zusätzlich gelüftet wurde, um Kohlendioxid zu reduzieren, zeigen ebenfalls die Daten der air-Q Luftanalysatoren. Da sich die Messwerte und Ergebnisse in den beiden Verhandlungssälen sehr ähneln, wird im Folgenden beispielhaft der kleine Saal ausgewertet.
Auswertung der Messungen
Im Gerichtsgebäude wurden die air-Qs ohne WLAN-Zugang betrieben, da aus Sicherheitsgründen nicht die Möglichkeit bestand, das dort vorhandene WLAN zu verwenden. Die air-Qs wurden nach dem Test eingesammelt und die Daten anschließend vom Gerät heruntergeladen. Da es sich um sehr viele Messdaten handelte, wurde nicht der Datenupload gewählt, sondern einfach die SD-Karte entnommen und die Daten mittels unseres CSV Konverters (zu finden unter tools.air-q.com) in eine Tabelle überführt und dort intensiv ausgewertet.
1. Luftqualität im Mitarbeiterbüro
Im Mitarbeiterbüro war das Fenster angekippt und es wurde in regelmäßigen Abständen stoßgelüftet. Dies ist sehr schön an dem Sägezahnmuster im Diagramm zu erkennen. Zudem ist der Anstieg des Kohlendioxid zwischen dem Lüften nicht sehr stark und beträgt lediglich maximal 850 ppm. Bei ungeöffnetem Fenster wäre dieser Wert bereits nach kurzer Zeit erreicht.
2. Gerichtssaal
Im kleinen Verhandlungssaal sind deutlich die Zeiten von Gerichtsverhandlungen zu erkennen – es gab zwei Sitzungen zwischen denen ausgiebig gelüftet wurde, nachdem der Kohlendioxid-Wert eine Höhe von 1.600 ppm erreichte - ab 9 Uhr und ab 12:45 Uhr. Innerhalb der zweiten Sitzung ab 13 Uhr stieg der VOC-Wert deutlich stärker als in der ersten Sitzung ab 9 Uhr. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, z. B.:
- es befand sich eine stärke VOC-Quelle innerhalb der zweiten Verhandlung im Raum (mehr Menschen, stärkere Parfüms, Art des Mittagessens)
- der VOC-Wert wurde innerhalb der ersten Verhandlung durch einen aktivierten Luftreiniger reduziert
Während kurz vor der ersten Sitzung um 9 Uhr das Fenster geschlossen wurde (erkennbar am stark steigenden CO₂-Wert ab 9 Uhr), sank der Feinstaub-Wert (PM₂,₅) ab 9 Uhr sehr schnell bis auf „0“ µg/m³. Leider wurde im Verhandlungssaal kein Protokoll über die Verwendung des dort befindlichen Luftreinigers geführt. Der Verlauf der Messwerte deutet allerdings auf die Verwendung des Luftreinigers hin – ohne Luftreiniger wäre der Feinstaub-Messwert über längere Zeit hoch geblieben, nur langsam abgesunken und womöglich nie auf „0“ gesunken. (Siehe dazu auch unseren Test des Dyson Luftreinigers.)
Vergleich mit der zweiten Sitzung: Nach dem Ende der ersten Verhandlung ab ca. 11:30 Uhr stieg der Feinstaub-Messwert wieder an, da das Fenster geöffnet wurde (wieder zu erkennen am stark sinkenden CO₂-Wert). Ab 12:45 Uhr stieg der CO₂-Wert durch die Sitzungsteilnehmer wieder schnell an – das Fenster war nun wieder geschlossen. Dieses Mal jedoch blieb der Feinstaub-Messwert (PM₂,₅) konstant hoch (wenn auch auf niedrigem Niveau von lediglich 2 µg/m³). Mit aktiven Luftreiniger wäre der Wert sehr schnell wieder auf „0“ gesunken. Gleichzeitig stieg der VOC-Wert stark an auf 1.600 ppb – wesentlich stärker als vergleichsweise in der ersten Verhandlung. Beide Faktoren zusammen (gleichbleibender Feinstaub-Wert und sehr hoher VOC-Wert) deuten darauf hin, dass der vorhandene Luftreiniger während der zweiten Verhandlung deaktiviert war.
Fazit - Lüftungsverhalten und Luftreiniger wirken
Im Gericht werden strenge Anti-COVID-19 Regeln eingehalten. In den Arbeitszimmern wird regelmäßig gelüftet und das Fenster ist sogar die ganze Zeit zumindest angekippt. So kann das Risiko einer COVID-19 Infektion nach aktuellem Wissensstand erheblich reduziert werden.
In den Verhandlungssälen ist es nicht möglich, ständig das Fenster geöffnet zu halten. Ebenso ist eine Öffnung während der Sitzung nicht praktikabel. Aus diesem Grund wurden Luftreiniger mit großer Kapazität installiert. Diese verrichten ihren Dienst wie erhofft, sind ausreichend groß dimensioniert und können die Luft im Raum ausreichend stark umwälzen, um Aerosole und damit potenzielle Viren in der Luft während der Verhandlungen zu reduzieren. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Luftreiniger zu jeder Verhandlung auch tatsächlich aktiviert sind. Nach den Verhandlungen wird ausgiebig stoßgelüftet, was einer potenziellen Virenbelastung als auch allgemein schlechter Luft sowie verringerter Konzentrationsfähigkeit entgegenwirkt.