Zigarettenrauch durch Nachbarn, Kaminqualm, Tiergerüche oder industrielle Abgase: Sind Sie ständig den schlechten Gerüchen Ihrer Nachbarn ausgesetzt? Sie müssen eine Geruchsbelästigung nicht klaglos hinnehmen. Ein unzumutbarer Gestank kann sogar eine Mietminderung rechtfertigen, wenn Sie dem Vermieter den Mangel melden und die Geruchsbelästigung protokollieren können. Das Luftmessgerät air-Q misst die Luftbestandteile, gibt Auskunft über die Zusammensetzung und zeichnet die Entwicklung der Messwerte verlässlich auf.
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